SP-Prüflehrgang

SP-Prüflehrgänge nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO:

Um Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen durchzuführen, muss eine Werkstatt die SP-Berechtigung haben. Mindestens ein Mitarbeiter muss ausreichend geschult sein.



Unser Kursangebot

Stegner Monika

Monika Stegner

Fahrzeugakademie

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