SP-Prüflehrgang
SP-Prüflehrgänge nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO:
Um Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen durchzuführen, muss eine Werkstatt die SP-Berechtigung haben. Mindestens ein Mitarbeiter muss ausreichend geschult sein.
SP-Prüflehrgänge nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO:
Um Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen durchzuführen, muss eine Werkstatt die SP-Berechtigung haben. Mindestens ein Mitarbeiter muss ausreichend geschult sein.