Was kostet Sie die Meisterausbildung wirklich? Das Meister-BAföG verbesserte sich für Sie erheblich! Starten Sie jetzt gesponsert in die Zukunft!Ihre Investition für die Meisterschule Schreiner

Beispielrechnung (vorbehaltlich Preisänderungen)

Meisterschule Schreiner Teile I bis IV für 2027

Kursgebühr15.413,00 EUR
Prüfungsgebühren960,00 EUR
Gesamtkosten Kursgebühr (inkl. Prüfungsgebühr)    «4»  16.373,00 EUR
BAFöG Zuschuss (50,0%)    «3»- 7.500,00 EUR
Darlehen   7.500,00 EUR
BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%)      «3»- 3.750,00 EUR
Verbleibendes Darlehen3.750,00 EUR
Meisterbonus     «1»- 3.000,00 EUR
Ihre Investition  «2»
= 2.123,00 EUR
Förderhöhe         «4»   87 %
  


Hinweise

«4»      Die Höhe der Förderung bezieht sich auf die Gesamtkosten der Kursgebühr Teile I - IV

«3»      BAföG-Zuschuss/BAföG-Erlass bezieht sich auf max. Fördersumme von 15.000 EURO, Novellierung ist in Planung

«2»      Zzgl. Nebenkosten wie z. B. Lernmittel und Materialkosten

«1»      Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst geregelt bis zum 31.12.2027



Die Kosten für das Meisterprüfungsprojekt "Meisterstück" werden bis zu 2.000 € mit 50 % Zuschuss gefördert.

 

 

Weitere Infos zur Finanzierung Ihrer Fortbildung

 Unterhaltsbeitrag

Für Alleinstehende ohne Kinder mit weniger Vermögen als 45.000,00 EUR beträgt der Unterhaltsbeitrag derzeit monatlich 963,00 EUR

 Kindergeld

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - in Höhe von 250,00 EUR je Monat beantragen.

 Steuer sparen

Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.



Stand Dezember 2024 / Änderungen vorbehalten!



Fördermöglichkeiten für Meisterschüler und Meisterschülerinnen

In vielen Fällen ist eine Förderung Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Wie sieht es in Ihrem Fall aus?

 Meister-BAföG, Meisterbonus oder Weiterbildungsstipendium beantragen