Rechtsgrundlagen der Handwerkskammer für Unterfranken
Hier erfahren Sie mehr über die Rechtsgrundlagen der Handwerkskammer für Unterfranken:
Handwerksordnung
Rechtliche Grundlage des Handwerks und der handwerklichen Selbstverwaltung ist die Handwerksordnung. Sie bildet das "Grundgesetz" für das deutsche Handwerk.
Zu den Rechtsgrundlagen im Bereich Finanzen gehören die Beitragsordnung mit der jährlichen Beitragsfestsetzung ebenso wie die Gebührenordnung mit dem Gebührenverzeichnis und die Ordnung für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKRO).
Die Handwerkskammer für Unterfranken erlässt im Rahmen der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben Beschlüsse, die den Aus- und Fortbildungsbereich des Handwerks in Unterfranken regeln. Sie werden hier in systematischer Reihenfolge aufgeführt:
Die Handwerkskammer für Unterfranken bestellt und vereidigt Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks. Rechtsgrundlage hierfür sind die Handwerksordnung sowie die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer für Unterfranken.